Wohnungsgeberbestätigung - Vorlage kostenlos als PDF
Bei jedem Einzug muss der Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen - ohne sie kann sich der Mieter nicht beim Bürgeramt anmelden. Mit dieser kostenlosen Vorlage ist das in zwei Minuten erledigt: alle Pflichtangaben nach § 19 Bundesmeldegesetz, am PC ausfüllbar oder zum Ausdrucken.
- PDF, am PC ausfüllbar
- 1 Seite
- Kostenlos, ohne Anmeldung

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine schriftliche Bescheinigung des Vermieters, dass eine Person in eine Wohnung eingezogen ist. Der Mieter legt sie bei der Anmeldung im Bürgeramt bzw. bei der Meldebehörde vor. Für die Anmeldung hat er nach dem Einzug zwei Wochen Zeit.
Umgangssprachlich heißt das Dokument auch Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbescheinigung oder Einzugsbestätigung. Gemeint ist immer dasselbe: die Bestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG). Seit 2015 ist sie wieder Pflicht - sie soll Scheinanmeldungen verhindern.
Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Verpflichtet ist der Wohnungsgeber - also derjenige, der die Wohnung zur Nutzung überlässt. Das ist in der Regel der Vermieter. Er kann eine andere Person beauftragen, etwa die Hausverwaltung. Bei einer Untervermietung stellt der Hauptmieter die Bestätigung für den Untermieter aus.
Die Bestätigung muss so rechtzeitig vorliegen, dass sich der Mieter innerhalb der Zweiwochenfrist anmelden kann. Sie kann schriftlich oder elektronisch erteilt werden - die Vorlage auf dieser Seite ist für den schriftlichen Weg gedacht.
Diese Pflichtangaben muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten
Das Bundesmeldegesetz schreibt genau vor, was in der Bestätigung stehen muss. Die Vorlage enthält alle Felder:
- Wohnungsgeber: Name und Anschrift des Vermieters bzw. der beauftragten Person.
- Eigentümer: Ist der Wohnungsgeber nicht selbst Eigentümer, auch Name und Anschrift des Eigentümers.
- Vorgang und Datum: Ob es um einen Einzug oder Auszug geht und an welchem Tag.
- Anschrift der Wohnung: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort - am besten mit Lage, z. B. 2. OG links.
- Meldepflichtige Personen: Die Namen aller Personen, die einziehen - auch Kinder.
Wohnungsgeberbestätigung beim Auszug - ist das nötig?
In den meisten Fällen nicht. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich nur am neuen Wohnort an - die Abmeldung am alten Ort passiert automatisch. Eine Bestätigung des Auszugs braucht der Mieter nur, wenn er sich abmelden muss, etwa beim Wegzug ins Ausland. Für diesen Fall kann in der Vorlage „Auszug“ angekreuzt werden.
Was droht, wenn die Bestätigung fehlt oder falsch ist?
Stellt der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig aus, ist das eine Ordnungswidrigkeit - das Bundesmeldegesetz sieht dafür ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro vor.
Deutlich teurer wird eine Gefälligkeitsbescheinigung: Wer eine Wohnanschrift für eine Anmeldung bestätigt, obwohl die Person dort gar nicht wohnt oder wohnen will, riskiert bis zu 50.000 Euro. Auf diesen Hinweis verweist die Vorlage direkt über der Unterschrift.
So füllst du die Vorlage aus
Die PDF-Vorlage lässt sich direkt am PC ausfüllen - im Browser, in Adobe Acrobat Reader oder in der Vorschau auf dem Mac. Alternativ ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Eigene Angaben als Vermieter eintragen und ankreuzen, ob du Eigentümer bist.
- „Einzug“ ankreuzen und das Einzugsdatum laut Mietvertrag bzw. Schlüsselübergabe eintragen.
- Anschrift der Wohnung und alle einziehenden Personen eintragen.
- Ausdrucken, unterschreiben und dem Mieter übergeben - eine Kopie für deine Unterlagen behalten.
Muster ohne Gewähr. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.
Wohnungsgeberbestätigung: kurz beantwortet
Ja, die schriftliche Bestätigung unterschreibt der Vermieter oder die von ihm beauftragte Person, zum Beispiel die Hausverwaltung.
Viele Meldebehörden bieten eigene Formulare an, Pflicht ist aber keins. Entscheidend ist, dass alle Angaben nach § 19 Abs. 3 BMG enthalten sind - das ist bei dieser Vorlage der Fall.
So rechtzeitig, dass sich der Mieter innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden kann. Am einfachsten übergibst du sie gleich bei der Schlüsselübergabe.
Ja. In diesem Fall ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber und stellt die Bestätigung für den Untermieter aus.
Der Mieter kann die Angaben vorbereiten, bestätigen und unterschreiben muss aber der Wohnungsgeber. Eine vom Mieter selbst unterschriebene Bestätigung reicht nicht.
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