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Mieterselbstauskunft - Vorlage kostenlos und DSGVO-konform

Mit der Mieterselbstauskunft machen Mietinteressenten Angaben zu Beruf, Einkommen und Haushalt. Viele Vorlagen im Netz fragen dabei mehr, als Vermieter dürfen. Unsere kostenlose Vorlage enthält nur zulässige Fragen und einen Datenschutzhinweis - am PC ausfüllbar oder zum Ausdrucken.

  • PDF, am PC ausfüllbar
  • 2 Seiten
  • Kostenlos, ohne Anmeldung
Vorschau: Mieterselbstauskunft Vorlage (PDF)

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrags ausfüllen. Der Vermieter möchte damit einschätzen, ob jemand die Miete dauerhaft zahlen kann und zur Wohnung passt. Die Angaben sind freiwillig - in der Praxis ist die Selbstauskunft aber bei fast jeder Wohnungsbewerbung üblich.

Wichtig für Vermieter: Die Selbstauskunft ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Es gelten die Regeln der DSGVO - gefragt werden darf nur, was für die Entscheidung über das Mietverhältnis wirklich nötig ist.

Was darf der Vermieter in der Selbstauskunft fragen?

Zulässig sind Fragen, die mit dem Mietverhältnis und der Zahlungsfähigkeit zu tun haben, zum Beispiel:

  • Kontakt: Name, aktuelle Anschrift, Telefon und E-Mail.
  • Beruf und Einkommen: Ausgeübter Beruf, Arbeitgeber und monatliches Nettoeinkommen.
  • Haushalt: Wie viele Erwachsene und Kinder einziehen sollen.
  • Bonität: Mietrückstände aus dem aktuellen Mietverhältnis, ein laufendes Insolvenzverfahren, eine Vermögensauskunft in den letzten Jahren und Räumungsklagen wegen Mietschulden.
  • Nutzung: Geplante Haustierhaltung (außer Kleintieren) und eine gewerbliche Nutzung.

Diese Fragen sind in der Mieterselbstauskunft unzulässig

Fragen zum Privatleben, die nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben, darf der Vermieter nicht stellen. Dazu gehören Religion, ethnische Herkunft, Gesundheit, Schwangerschaft und Familienplanung, sexuelle Orientierung, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit und die Mitgliedschaft im Mieterverein. Auch nach Vorstrafen darf in der Regel nicht gefragt werden. Seit 2026 raten die Datenschutzbehörden außerdem davon ab, nach der Dauer der Beschäftigung oder den Kontaktdaten des bisherigen Vermieters zu fragen - beides enthält unsere Vorlage deshalb nicht.

Unzulässige Fragen darf der Mietinteressent sogar falsch beantworten, ohne dass das Folgen für den Mietvertrag hat. Bei umstrittenen Punkten wie dem Familienstand verzichtet unsere Vorlage deshalb bewusst auf die Frage.

Wann darf der Vermieter welche Angaben verlangen?

Die Datenschutzbehörden empfehlen ein Vorgehen in Stufen: Für die Besichtigung reichen Name und Kontaktdaten. Wer danach ernsthaft Interesse an der Wohnung hat, kann die Selbstauskunft ausfüllen. Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder eine Bonitätsauskunft (z. B. SCHUFA) darf der Vermieter erst verlangen, wenn er mit genau dieser Person den Mietvertrag abschließen will. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann er nicht verlangen, weil der bisherige Vermieter nicht verpflichtet ist, sie auszustellen - der Mietinteressent kann sie aber freiwillig vorlegen.

Kopien von Personalausweis oder Kontoauszügen gehören nicht in die Bewerbung. Den Ausweis darf sich der Vermieter beim Vertragsabschluss zeigen lassen, um die Identität zu prüfen.

Datenschutz: Wie lange darf die Selbstauskunft aufbewahrt werden?

Nur so lange, wie sie für die Vermietung gebraucht wird. Die Unterlagen abgelehnter Bewerber sollten nach Abschluss der Auswahl zeitnah gelöscht bzw. vernichtet werden. Von der späteren Mietpartei darf der Vermieter die Angaben behalten, die er für das Mietverhältnis braucht. Die Vorlage enthält dafür einen kurzen Datenschutzhinweis mit Feld für den Vermieter als Verantwortlichen.

Mieterselbstauskunft - VorlagePDF · 2 Seiten · ausfüllbar · kostenlos
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Muster ohne Gewähr. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Mieterselbstauskunft: kurz beantwortet

Muss ich als Mietinteressent eine Selbstauskunft ausfüllen?

Nein, die Angaben sind freiwillig. Viele Vermieter vergeben eine Wohnung aber nur an Bewerber mit Selbstauskunft - in der Praxis ist sie deshalb üblich.

Darf der Vermieter nach dem Familienstand fragen?

Das ist umstritten und für die Zahlungsfähigkeit meist nicht nötig. Unsere Vorlage fragt stattdessen nur, wie viele Erwachsene und Kinder einziehen.

Was passiert bei falschen Angaben in der Mieterselbstauskunft?

Wer eine zulässige Frage bewusst falsch beantwortet, riskiert, dass der Vermieter den Mietvertrag anficht oder kündigt - etwa bei falschen Angaben zum Einkommen. Unzulässige Fragen dürfen dagegen folgenlos falsch beantwortet werden.

Ist eine SCHUFA-Auskunft Pflicht?

Nein. Der Vermieter darf eine Bonitätsauskunft aber verlangen, sobald er den Mietvertrag mit dem Bewerber abschließen möchte.

Darf der Vermieter nach Haustieren fragen?

Ja, nach der geplanten Haltung von Haustieren darf gefragt werden. Kleintiere wie Hamster oder Zierfische sind davon in der Regel ausgenommen.

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